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Die Abmahnwelle rollt fast ungebremst…

… durch die Welt und verschafft Anwaltskanzleien, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten nur teilweise willkommene Arbeit; da es sich um eine Massenaktion handelt (Schema Serienbrief), am ehesten noch zu vergleichen mit der Kombination aus Phishing und Spam – hoffen, dass der Empfänger anbeisst und schön zahlt, obwohl er vielleicht überhaupt nichts mit den Vorwürfen zu tun hat, welche in der Abmahnung erwähnt werden.

Auch ich bin Opfer einer solchen Abmahnungs-Nummer, angeblich wurde über eine zu dem fraglichen Zeitpunkt mir zugeteilte IP (DSL) ein Film (Phantom – The Animation) via P2P-Netzwerk (torrent) heruntergeladen und damit auch verteilt (intrinsische Eigenschaft des torrent-Protokolls) – allerdings war ich zu dem Zeitpunkt mit meinem Laptop bei einem Kollegen zu Hause bei der Arbeit – da ich zu diesem Zeitpunkt keine weiteren PCs zuhause hatte, ist es schlechterdings nicht möglich, dass ich den Film geladen habe, sondern jemand über das WLAN (welches zu diesem Zeitpunkt sehr wohl durch ein Passwort geschützt war – mittlerweile ist WLAN komplett deaktiviert – Netzwerkkabel sind sehr viel weniger anfällig für malicious users) – was die Anwälte aber in erster Linie nicht interessiert – diese rechnen sich Chancen bei der sogenannten Störerhaftung aus, dieser Fall würde eintreffen, wenn sie mir nachweisen könnten, das mein WLAN nicht geschützt, sprich: offen war.

Nachdem ich eine modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hatte (Einschreiben mit Rückschein) wurde es erstmal still – doch vor ein paar Tagen trudelt doch wieder ein Brief der Anwaltskanzlei ein mit einer Schadensersatzforderung sowie den entsprechenden Anwaltskosten. Da leider kaum eine (oder keine) Rechtsschutzversicherung die Kosten für UrhG-Fälle übernimmt, bleibe ich jetzt auf den Kosten für den mich vertretenden Anwalt sitzen. Allerdings ist dies ein auf solche Fälle spezialisierter Anwalt dessen Pauschalpreise akzeptabel bleiben.

Sobald es Neuigkeiten gibt werde ich hier über diese berichten.

Bleibt nur zu sagen dass die ganze Sache äußerst ärgerlich ist: ich bin mir keinerlei Schuld bewusst und habe trotzallem den Stress mich zu informieren, mit der Versicherung und den Anwälten zu kommunizieren und nicht zuletzt die Kosten für die ganze Aktion zu tragen – bleibt nur zu sagen, dass da noch etwas im Argen liegt bei der (deutschen) Rechtssprechung.

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